
Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) erfordert traditionell mehrere persönliche Termine – insbesondere beim Notar. Doch für Gründer, die im Ausland leben, beruflich stark eingebunden sind oder aus anderen Gründen nicht nach Deutschland reisen können, stellt sich die Frage: Ist es möglich, eine UG zu gründen ohne Reise nach Deutschland zu unternehmen?
Die gute Nachricht: Ja, eine UG-Gründung ohne physische Anwesenheit ist grundsätzlich möglich. Wie das funktioniert, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche praktischen Lösungen zur Verfügung stehen, erfahren Sie in diesem umfassenden Artikel.
Immer mehr Gründer befinden sich nicht in Deutschland, wenn sie ihre UG gründen möchten. Das betrifft digitale Nomaden ebenso wie Expats, im Ausland lebende Deutsche oder internationale Unternehmer, die den deutschen Markt erschließen wollen. Eine Reise zum Notartermin bedeutet nicht nur Zeitaufwand, sondern auch erhebliche Kosten für Flug, Unterkunft und Arbeitsausfall.
Gleichzeitig bietet die deutsche Rechtsform der UG gerade für Auslandsgründer erhebliche Vorteile: hohe Rechtssicherheit, Zugang zum EU-Markt, solides Unternehmensimage und geringe Startkapitalanforderungen von nur einem Euro. Die Möglichkeit, eine UG gründen ohne Reise durchführen zu können, macht diese Rechtsform noch attraktiver.
Das deutsche GmbH-Gesetz, das auch für die UG als „Mini-GmbH" gilt, verlangt grundsätzlich die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Gesetzgeber hat jedoch verschiedene Möglichkeiten geschaffen, die eine Gründung ohne persönliches Erscheinen ermöglichen.
Die wichtigste rechtliche Grundlage für eine reisefreie UG-Gründung ist die notarielle Vollmacht. Sie können einem Bevollmächtigten – beispielsweise einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder einem spezialisierten Gründungsservice – die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen und alle erforderlichen Gründungshandlungen vorzunehmen.
Diese Vollmacht muss selbst notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Das kann jedoch auch bei einem deutschen Konsulat im Ausland oder bei einem örtlichen Notar mit anschließender Apostille erfolgen, sodass Sie nicht nach Deutschland reisen müssen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts besteht für Notare die Möglichkeit, bestimmte Beurkundungen per Videokonferenz durchzuführen. Allerdings ist diese Option bei der UG-Gründung noch nicht flächendeckend etabliert und wird von den meisten Notaren nicht angeboten. Die technischen und rechtlichen Anforderungen sind hoch, weshalb die Vollmachtslösung derzeit die praktikabelste Option bleibt.
Es gibt verschiedene bewährte Ansätze, um eine UG zu gründen, ohne nach Deutschland reisen zu müssen. Jede Methode hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile.
Die gängigste Methode ist die Beauftragung eines Treuhänders oder Gründungsservices, der mit einer notariellen Vollmacht ausgestattet wird. Der Ablauf gestaltet sich typischerweise wie folgt:
Diese Methode funktioniert ähnlich wie bei der GmbH-Gründung ohne Reise, erfordert jedoch aufgrund des geringeren Stammkapitals weniger finanzielle Absicherung.
Eine Alternative zur Neugründung ist der Erwerb einer bereits im Handelsregister eingetragenen Vorratsgesellschaft. Diese wurde von spezialisierten Anbietern vorgegründet und kann ohne Notartermin übernommen werden. Der Gesellschafterwechsel erfolgt durch einen einfachen Anteilskaufvertrag.
Vorteile dieser Methode:
Nachteile:
Moderne Gründungsservices kombinieren die Vollmachtslösung mit digitalen Prozessen, um den Aufwand für Sie zu minimieren. Alle Abstimmungen erfolgen online, Dokumente werden digital vorbereitet und zur Prüfung übermittelt, und nur die zwingend notarielle Beurkundung wird physisch durchgeführt – allerdings durch Ihren Bevollmächtigten.
Wenn Sie sich für die Gründung über einen Bevollmächtigten entscheiden, läuft der Prozess typischerweise in folgenden Schritten ab:
Zunächst klären Sie grundlegende Fragen: Firmierung, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals (mindestens 1 Euro), Anzahl und Verteilung der Geschäftsanteile sowie die Person des Geschäftsführers. All dies kann remote erfolgen. Einen umfassenden Überblick über diese Entscheidungen finden Sie in unserem kompletten Leitfaden zur UG-Gründung.
Wählen Sie einen seriösen Anbieter, der Erfahrung mit internationalen Gründungen hat. Achten Sie auf transparente Preisgestaltung, gute Erreichbarkeit und positive Referenzen.
Der Service erstellt eine notarielle Vollmacht, die Sie bei einem deutschen Konsulat in Ihrem Aufenthaltsland oder bei einem örtlichen Notar beglaubigen lassen. Bei ausländischen Notaren ist meist eine Apostille oder Legalisation erforderlich, um die Anerkennung in Deutschland sicherzustellen.
Der Bevollmächtigte unterzeichnet beim deutschen Notar den Gesellschaftsvertrag und nimmt die Geschäftsführerbestellung vor. Dies geschieht entweder mit einem individualisierten Gesellschaftsvertrag oder – bei einfachen Gründungskonstellationen – mit dem Musterprotokoll.
Der Notar reicht die Gründungsunterlagen beim zuständigen Handelsregister ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1-3 Wochen, kann aber je nach Registergericht variieren.
Nach der Eintragung benötigen Sie ein Geschäftskonto, auf das das Stammkapital eingezahlt wird. Auch hier gibt es Lösungen für Auslandsgründer, die eine Kontoeröffnung ohne persönliches Erscheinen ermöglichen.
Die Kosten für eine UG-Gründung ohne Reise setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Insgesamt sollten Sie mit Gesamtkosten von etwa 1.000 bis 2.500 Euro rechnen – deutlich weniger als die Kosten einer Reise nach Deutschland inklusive Zeitaufwand und Arbeitsausfall.
Eine der größten Hürden für Auslandsgründer ist traditionell die Kontoeröffnung. Während viele deutsche Banken auf ein persönliches Erscheinen bestehen, gibt es mittlerweile digitale Alternativen und spezialisierte Banken, die Konten für UGs remote eröffnen – teilweise mit Videoidentifikation oder durch Legitimation über deutsche Konsulate.
Eine UG benötigt einen deutschen Sitz. Wenn Sie keinen eigenen Wohnsitz oder Büroraum in Deutschland haben, können Sie auf Dienstleistungsadressen oder Büroservices zurückgreifen, die neben der Adresse auch Postweiterleitung und Telefonservice anbieten.
Da Sie als Geschäftsführer möglicherweise nicht vor Ort sind, empfiehlt sich die frühzeitige Beauftragung eines Steuerberaters in Deutschland, der auch als Empfangsbevollmächtigter für Behördenpost fungieren kann.
Wenn die UG-Gründung trotz aller Möglichkeiten zu komplex erscheint, sollten Sie auch alternative Rechtsformen in Betracht ziehen. Die englische Limited beispielsweise kann komplett online gegründet werden und erfordert keinerlei physische Präsenz. Allerdings sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, insbesondere hinsichtlich Steuerpflicht, Image und laufender Compliance-Anforderungen.
Auch wenn Sie nicht selbst zum Notartermin erscheinen, ist es hilfreich zu verstehen, was dort geschieht. Der Notar prüft die Identität der erscheinenden Personen (in diesem Fall Ihres Bevollmächtigten), verliest den Gesellschaftsvertrag, klärt offene Fragen und nimmt die Beurkundung vor. Details zu diesem wichtigen Schritt finden Sie in unserem Artikel über den Notartermin bei der GmbH-Gründung, der auch für die UG weitgehend gilt.
Eine UG-Gründung ohne Reise nimmt typischerweise 3-6 Wochen in Anspruch:
Der Zeitbedarf hängt stark davon ab, wie schnell Sie die erforderlichen Dokumente beschaffen können und wie ausgelastet das zuständige Handelsregister ist.
Eine Sorge vieler Gründer ist, ob eine ohne persönliche Anwesenheit gegründete UG genauso rechtssicher und seriös ist wie eine „klassische" Gründung. Die klare Antwort: Ja. Solange alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Vollmacht ordnungsgemäß erteilt wurde, ist die Gesellschaft vollständig rechtswirksam. Das Handelsregister macht keinen Unterschied zwischen persönlich und durch Bevollmächtigte gegründeten Gesellschaften.
Wichtig ist allerdings, dass Sie mit seriösen Dienstleistern arbeiten und alle Schritte sorgfältig dokumentieren. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind entscheidend für die spätere Rechtssicherheit.
Die Gründung einer UG ohne Reise nach Deutschland ist nicht nur möglich, sondern dank moderner Dienstleister und digitaler Prozesse auch relativ unkompliziert. Die Vollmachtslösung bietet einen rechtssicheren Weg, alle notwendigen Schritte remote durchzuführen. Mit sorgfältiger Planung, einem kompetenten Partner und etwas Geduld können Sie Ihre Unternehmergesellschaft gründen, egal wo auf der Welt Sie sich befinden.
Für Gründer, die noch schneller starten möchten, kann der Kauf einer Vorratsgesellschaft eine interessante Alternative sein. Letztlich hängt die beste Lösung von Ihren individuellen Umständen, Ihrem Zeitrahmen und Ihrem Budget ab. In jedem Fall sollten Sie sich professionell beraten lassen, um den für Sie optimalen Weg zu finden.