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Gesellschaftsvertrag beurkunden: Rechtliche Anforderungen und Ablauf bei der Unternehmensgründung in Deutschland

Gesellschaftsvertrag beurkunden: Rechtliche Anforderungen und Ablauf bei der Unternehmensgründung in Deutschland
Bild: Pixabay

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist ein unverzichtbarer Schritt bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland. Ohne diese formelle Beglaubigung können Gesellschaften wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Doch welche rechtlichen Anforderungen gelten genau, wie läuft der Beurkundungsprozess ab und worauf sollten Gründer achten?

Warum muss ein Gesellschaftsvertrag beurkundet werden?

Die notarielle Beurkundung dient nicht nur der Formerfüllung, sondern hat wichtige Schutzfunktionen. Der Gesetzgeber schreibt diese Form vor, um alle Gesellschafter vor übereilten Entscheidungen zu schützen und sicherzustellen, dass die rechtlichen Folgen der Unternehmensgründung allen Beteiligten bewusst sind.

Gemäß § 2 Abs. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH notariell beurkundet werden. Dies bedeutet, dass die Gründer persönlich vor einem deutschen Notar erscheinen und den Vertrag unterzeichnen müssen. Der Notar hat dabei eine umfassende Beratungs- und Belehrungspflicht: Er muss die Gründer über die rechtlichen Konsequenzen informieren, die Vertragsinhalte erläutern und sicherstellen, dass alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben.

Rechtsfolgen ohne notarielle Beurkundung

Ein Gesellschaftsvertrag, der nicht notariell beurkundet wurde, ist rechtlich unwirksam. Die Gesellschaft kann in diesem Fall nicht entstehen und eine Eintragung ins Handelsregister ist ausgeschlossen. Selbst wenn Geschäfte unter dem Namen der angestrebten Gesellschaft abgeschlossen werden, haften die handelnden Personen persönlich und unbeschränkt – ein erhebliches Risiko für Gründer.

Der Ablauf der notariellen Beurkundung Schritt für Schritt

Der Prozess, einen Gesellschaftsvertrag beurkunden zu lassen, folgt einem klar strukturierten Ablauf, der mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Vorbereitung und Terminvereinbarung

Zunächst sollten die Gründer einen Gesellschaftsvertrag entwerfen oder sich für das vereinfachte Musterprotokoll entscheiden. Bei komplexeren Strukturen empfiehlt es sich, vorab einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Anschließend wird ein Termin beim Notar vereinbart. Viele Notare bieten an, den Vertragsentwurf vorab zu prüfen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Der Beurkundungstermin

Am Tag der Beurkundung müssen alle Gesellschafter persönlich erscheinen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wobei auch die Vollmacht notariell beurkundet sein muss. Der Notar verliest den gesamten Gesellschaftsvertrag oder gibt den Inhalt mit eigenen Worten wieder. Dabei erklärt er alle rechtlich relevanten Punkte und beantwortet Fragen der Gründer.

Nach der vollständigen Belehrung unterzeichnen alle Gesellschafter die Urkunde. Ab diesem Moment ist der Gesellschaftsvertrag rechtsgültig beurkundet. Die Gesellschaft befindet sich nun im Stadium der Vor-GmbH, bis die Eintragung ins Handelsregister erfolgt.

Weiterleitung an das Handelsregister

Der Notar übernimmt nach der Beurkundung auch die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. Er sammelt alle erforderlichen Unterlagen, erstellt die Handelsregisteranmeldung und leitet diese elektronisch an das zuständige Registergericht weiter. Dieser Service ist Teil der notariellen Dienstleistung beim Beurkundungsprozess einer GmbH-Gründung.

Wesentliche Inhalte des zu beurkundenden Gesellschaftsvertrags

Nicht jeder beliebige Text kann als Gesellschaftsvertrag dienen. Das GmbH-Gesetz schreibt bestimmte Mindestinhalte vor, die zwingend im beurkundeten Dokument enthalten sein müssen:

Darüber hinaus können und sollten zahlreiche weitere Regelungen getroffen werden, etwa zur Geschäftsführung, Gesellschafterversammlungen, Gewinnverteilung oder Übertragung von Geschäftsanteilen. Je individueller diese Regelungen auf die Bedürfnisse der Gründer zugeschnitten sind, desto besser können spätere Konflikte vermieden werden.

Musterprotokoll als Alternative zur individuellen Satzung

Seit 2008 gibt es für einfache Gründungskonstellationen das sogenannte Musterprotokoll. Dieses vereinfachte Formular kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Dokument. Es kann verwendet werden, wenn maximal drei Gesellschafter eine GmbH mit nur einem Geschäftsführer gründen.

Der Vorteil: Das Musterprotokoll ist standardisiert und die Notarkosten fallen in der Regel geringer aus. Der Nachteil: Es bietet keinen Raum für individuelle Regelungen. Wer besondere Vereinbarungen treffen möchte – etwa zur Gewinnverteilung, zu Wettbewerbsverboten oder zu speziellen Kündigungsregelungen – muss einen individuellen Gesellschaftsvertrag beurkunden lassen.

Kosten der notariellen Beurkundung

Die Kosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt. Die Höhe orientiert sich am Stammkapital der zu gründenden Gesellschaft.

Bei einer Standard-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital belaufen sich die Notarkosten für die komplette GmbH-Gründung (inklusive Beurkundung, Handelsregisteranmeldung und weiterer Dienstleistungen) auf etwa 800 bis 1.000 Euro. Bei höherem Stammkapital steigen die Kosten entsprechend. Hinzu kommen die Gebühren für die Handelsregistereintragung, die vom Registergericht erhoben werden.

Wird das Musterprotokoll verwendet, können die Notarkosten deutlich niedriger ausfallen, oft im Bereich von 300 bis 400 Euro für die gesamte Gründung.

Besonderheiten bei ausländischen Gründern

Auch ausländische Investoren und Unternehmer können in Deutschland eine Gesellschaft gründen und müssen dabei den Gesellschaftsvertrag beurkunden lassen. Der Notar muss in Deutschland ansässig sein, und die Beurkundung erfolgt nach deutschem Recht.

Sprechen die Gründer nicht ausreichend Deutsch, muss ein vereidigter Dolmetscher beim Beurkundungstermin anwesend sein. Dies erhöht die Kosten, ist aber zwingend erforderlich, damit die Gründer die rechtlichen Erklärungen vollständig verstehen können. Manche Notare bieten auch mehrsprachige Beurkundungen an, bei denen sie selbst in der Fremdsprache beraten können.

Ausländische Gründer sollten außerdem beachten, dass für die Handelsregistereintragung oft zusätzliche Dokumente erforderlich sind, etwa beglaubigte Ausweiskopien oder bei juristischen Personen als Gesellschafter entsprechende Handelsregisterauszüge aus dem Heimatland. Alle Schritte zur Gründung einer deutschen Gesellschaft sollten sorgfältig geplant werden.

Häufige Fehler bei der Vorbereitung vermeiden

Ein gut vorbereiteter Beurkundungstermin spart Zeit und verhindert Komplikationen. Zu den häufigsten Fehlern gehören:

Eine gründliche Vorbereitung mit professioneller Beratung hilft, diese Stolpersteine zu umgehen und den Gründungsprozess effizient zu gestalten.

Nach der Beurkundung: Die nächsten Schritte

Mit der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, aber die Gründung noch nicht abgeschlossen. Nach dem Notartermin müssen die Gesellschafter ihre Stammeinlagen auf das Geschäftskonto der Vor-GmbH einzahlen. Erst wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals (bei der Standard-GmbH also 12.500 Euro) eingezahlt wurde, kann die Eintragung ins Handelsregister erfolgen.

Das Registergericht prüft die eingereichten Unterlagen und trägt die Gesellschaft ein. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als vollwertige juristische Person. Die Gründer erhalten einen Handelsregisterauszug, der die Existenz und die wichtigsten Daten der Gesellschaft bestätigt.

Fazit

Den Gesellschaftsvertrag beurkunden zu lassen ist mehr als eine formale Pflicht – es ist ein zentraler Schritt, der die rechtliche Grundlage Ihrer Gesellschaft schafft. Die notarielle Beurkundung gewährleistet Rechtssicherheit, schützt alle Beteiligten und ist Voraussetzung für die Handelsregistereintragung. Eine sorgfältige Vorbereitung, die Wahl zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung sowie die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern und Notaren sind entscheidend für einen reibungslosen Gründungsprozess. Wer diese Anforderungen kennt und die Schritte strukturiert angeht, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Unternehmensgründung in Deutschland.

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