
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine beliebte Rechtsform für Gründer, die mit geringem Startkapital ein haftungsbeschränktes Unternehmen aufbauen möchten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2008 hat sich die UG als attraktive Alternative zur klassischen GmbH etabliert. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine UG gründen möchten.
Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und wird rechtlich als „kleine GmbH" behandelt. Der wesentliche Unterschied zur klassischen GmbH liegt im erforderlichen Stammkapital: Während für eine GmbH mindestens 25.000 Euro notwendig sind, können Sie eine UG bereits ab einem Euro Stammkapital gründen. Die UG unterliegt dem GmbH-Gesetz und bietet wie die GmbH den Vorteil der Haftungsbeschränkung – Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.
Der Zusatz „haftungsbeschränkt" oder die Abkürzung „UG (haftungsbeschränkt)" muss zwingend im Firmennamen geführt werden, um die Rechtsform nach außen transparent zu machen.
Wenn Sie eine UG gründen, profitieren Sie von mehreren entscheidenden Vorteilen:
Um eine UG gründen zu können, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
Eine Besonderheit der UG ist die gesetzliche Ansparpflicht: Sie müssen jährlich mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzahlen, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Rücklage darf nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden und dient dem Kapitalaufbau. Sobald 25.000 Euro erreicht sind, können Sie die UG in eine reguläre GmbH umwandeln.
Beim Gründen einer UG benötigen Sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Für einfache Standardgründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer können Sie das Musterprotokoll verwenden, was Kosten spart. Bei komplexeren Strukturen oder individuellen Regelungen empfiehlt sich ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag.
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Zum Notartermin bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Nach der notariellen Beurkundung eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der UG in Gründung und zahlen das Stammkapital vollständig ein. Erst nach vollständiger Einzahlung kann die Anmeldung beim Handelsregister erfolgen.
Der Notar übernimmt in der Regel die Anmeldung Ihrer UG beim zuständigen Handelsregister. Das Handelsregister prüft die Unterlagen und trägt die Gesellschaft ein. Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die UG offiziell als juristische Person.
Nach der Handelsregistereintragung melden Sie das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.
Wenn Sie eine UG gründen, sollten Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Insgesamt sollten Sie für die Gründung mit Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen, abhängig von der Komplexität Ihrer Gründung.
Obwohl die UG rechtlich eine Variante der GmbH ist, gibt es wichtige Unterschiede:
Beim Gründen einer UG können einige Stolperfallen auftreten:
Die Unternehmergesellschaft ist eine attraktive Rechtsform für Gründer, die mit begrenztem Kapital starten möchten, aber dennoch die Vorteile einer Kapitalgesellschaft nutzen wollen. Der Gründungsprozess ist überschaubar, und mit der richtigen Vorbereitung können Sie Ihre UG innerhalb weniger Wochen erfolgreich gründen. Beachten Sie die Ansparpflicht, kalkulieren Sie ausreichend Stammkapital ein und lassen Sie sich bei Bedarf professionell beraten – so steht Ihrem erfolgreichen Start mit der UG nichts im Wege.